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AGB Partnerprogramm für Tierheime und Tierschutz

Für Wohltätigkeits- und Rettungsorganisationen, die eine vierwöchige Einführungsversicherung abschließen

Für Wohltätigkeits- und Rettungsorganisationen, die eine 4-wöchige Einführungsversicherung abschließen. Diese Einführungsversicherung wird Wohltätigkeitsorganisationen und Rettungsgruppen in gutem Glauben angeboten, um ihren Kunden die Vorteile eines versicherten Haustieres näher zu bringen. Mit dem Abschluss der Versicherung für die Welpen, Kätzchen, Kleinsäuger, Vögel, Reptilien und Schildkröten Ihrer Kunden erkennen Sie diese Bedingungen an und erklären sich damit einverstanden, diese einzuhalten.

Ihre Teilnahmeberechtigung

Sie müssen ein aktuell anerkanntes Mitglied des Petcover Charity Partners Program sein.

Teilnahmeberechtigung

Das Programm gilt für Hunde, Katzen, kleine Säugetiere, Reptilien und Schildkröten. Alle Tiere müssen von einem Tierarzt untersucht worden sein, bevor sie zur Adoption/Verkauf angeboten werden.

  • Hunde und Katzen müssen zu Beginn des Programms zwischen 8 Wochen und 5 Jahren alt sein, ausgewählte Rassen dürfen bis zu 3 Jahre alt sein.
  • Kleine Säugetiere müssen bei Versicherungsbeginn zwischen 8 Wochen und unter 1 Jahr alt sein.
  • Vögel müssen bei Versicherungsbeginn zwischen 12 Wochen und weniger als 1 Jahr alt sein.
  • Reptilien müssen bei Versicherungsbeginn zwischen 8 Wochen und weniger als 1 Jahr alt sein.
  • Schildkröten müssen bei Versicherungsbeginn zwischen 12 Wochen und weniger als 1 Jahr alt sein.

Berechtigung des neuen Besitzers

Die neuen Besitzer müssen ihren Wohnsitz in Österreich haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Der neue Besitzer hat Sie zur Einrichtung des Versicherungsschutzes ermächtigt.

Datenschutz und Rechtliches

Mit der Einrichtung des 4-Wochen-Einführungsschutzes bestätigen Sie, dass Sie die Erlaubnis des Kunden haben, die persönlichen Daten des neuen Besitzers an Petcover weiterzugeben, um den Online-Antrag für eine kostenlose Versicherung auszufüllen.

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit unseren vollständigen Datenschutzbestimmungen (siehe unten) verwendet. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die Erlaubnis des neuen Besitzers eingeholt haben, die 4-Wochen-Einführungsversicherung für seinen neuen Welpen/das neue Kätzchen abzuschließen, und dass er damit einverstanden ist, dass seine Daten an uns weitergegeben werden.

Bitte verweisen Sie den Kunden auf unsere Datenschutzerklärung, die in den ihm zugesandten Versicherungsunterlagen enthalten ist und auf unserer Website https://petcovergroup.com/at abgerufen werden kann.

  1. Sie werden Einführungspolicen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen abschließen und dabei die Interessen des neuen Besitzers berücksichtigen und ihn über die Einführungsversicherung informieren, bevor diese von Ihnen abgeschlossen wird.
  2. Sie berechnen dem Kunden keine Gebühr für den Abschluss einer Einführungsversicherung.
  3. Sie werden nicht wissentlich wesentliche Fakten über den Gesundheitszustand des Welpen/Kätzchens weglassen oder falsch darstellen.
  4. Sie werden keine Beratung über die Einführungsversicherung oder ein anderes von uns oder anderen Versicherungsanbietern angebotenes Versicherungsprodukt erteilen,
  5. Sie werden sich nicht fälschlicherweise als Teil unserer Organisation ausgeben; und
  6. Sie werden kein bestimmtes Versicherungsprodukt oder einen Versicherungsanbieter empfehlen.
Einrichtung, Änderung oder Aufhebung des Versicherungsschutzes
    1. Sie können die Einführungsversicherung nur bis zu 24 Stunden nach dem Datum der Adoption/des Verkaufs des Haustiers abschließen. Der Versicherungsbeginn ist das Datum der Adoption/des Verkaufs.
    2. Die Tiere müssen bei guter Gesundheit sein und dürfen keine klinischen Anzeichen oder Symptome einer Krankheit oder Verletzung aufweisen.
    3. Alle klinischen Anzeichen, Symptome, Krankheiten oder Verletzungen sind uns mitzuteilen.
    4. Bei Abschluss des Versicherungsschutzes senden wir dem neuen Besitzer eine E-Mail, die Folgendes enthält
    5. Bestätigt, dass der Versicherungsschutz eingerichtet wurde und zu dem von Ihnen angegebenen Datum beginnt.
    6. die Policennummer und das Ablaufdatum des Einführungsschutzes enthält.
    7. Alle Versicherungsdokumente, die die vollständigen Bedingungen enthalten.
    8. Unsere Daten und die Daten des Versicherers.
    9. Wenn Sie auf Fehler oder Auslassungen aufmerksam werden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

    Wenn Sie auf Fehler oder Auslassungen aufmerksam werden, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0800 400 720 oder per E-Mail an info.at@petcovergroup.com.

Belohnungsprogramm

Wenn eine von Ihnen abgeschlossene 4-wöchige Schnupper-Versicherung vom neuen Besitzer in eine Jahresversicherung umgewandelt wird, erhalten Sie für jede Police einen 10,00 €-Gutschein.

Die Belohnungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind Mitglied des Petcover Charity Programms
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Österreich.
  • Wir haben mindestens 2 Monatsprämien der bezahlten Versicherungspolice erhalten.
  • Das versicherte Haustier ist dasselbe wie das in der Einführungsversicherung versicherte.
  • Der Inhaber der Jahresversicherung und der Inhaber der Einführungsversicherung sind ein und dieselbe Person.
  • Prämien können für einen Zeitraum von 2 Jahren angesammelt werden, danach verfallen sie; und/oder
  • Sie erkennen an, dass Prämien steuerpflichtig sein können und es in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Art, die Häufigkeit oder die Beträge der Prämien zu ändern.

Allgemeine Bedingungen

Sie verpflichten sich, die in der Charta des Petcover Charity Partners Programms dargelegten Richtlinien einzuhalten. Wir behalten uns das Recht vor, nach unserem alleinigen Ermessen und ohne Vorankündigung oder Haftung:

  1. Die vierwöchige Einführungsversicherung jederzeit zu widerrufen.
  2. Angebote, Leistungen oder Artikel im Zusammenhang mit dem Petcover Charity Partner Programm zu ändern oder zu entfernen; und/oder
  3. Die Bedingungen und Konditionen zu ändern.

Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen und eine Versicherung abschließen, müssen Sie sich an die Bedingungen halten und dürfen nicht absichtlich wesentliche Tatsachen über den Gesundheitszustand des Tieres falsch darstellen oder weglassen oder wissentlich falsche Angaben machen, die unsere Entscheidung zur Annahme des Versicherungsschutzes beeinträchtigen könnten.

Falls Sie dies doch tun, behalten wir uns das Recht vor

  1. Den Zugang zum Petcover Charity Partner Programm und zur Einführungsversicherung jederzeit zu verweigern oder dauerhaft zu entziehen, und/oder
  2. Weitere Prämien zu streichen.

Sie erklären sich damit einverstanden, uns bei Bedarf Informationen zur Verfügung zu stellen, damit wir auf sachliche Informationen zugreifen können, um Ansprüche im Rahmen einer von Ihnen abgeschlossenen vierwöchigen Einführungsversicherung oder einer vom neuen Eigentümer abgeschlossenen Jahrespolice zu belegen.

Wir überwachen laufend die Schadensfälle, die im Rahmen der vierwöchigen Einführungsverträge geltend gemacht werden, und auf der Grundlage der Schadensfälle, die sich aus den von Ihnen abgeschlossenen Verträgen ergeben, können wir den Zugang zum Petcover Charity Partners Programm und zur Einführungsversicherung widerrufen.

Als Mitglied unseres Petcover Charity Partner Programms und der Einführungsversicherung garantieren Sie:

  1. Sie halten sich an die Werte, Grundsätze und Standards des verantwortungsvollen Verkaufs von Haustieren, indem Sie Mindeststandards für die Unterbringung, Verwaltung und Pflege einhalten, die den körperlichen und verhaltensmäßigen Bedürfnissen der von Ihnen betreuten Tiere entsprechen.
  2. Sie werden nicht wissentlich ein Tier mit einem angeborenen oder erblichen Defekt zum Verkauf anbieten.
  3. Sie werden die erforderliche Lizenz und/oder Registrierung aufrechterhalten.
  4. Sie waren noch nie Gegenstand einer Untersuchung durch eine lokale, staatliche oder sonstige Aufsichtsbehörde und sind es auch derzeit nicht; und
  5. Sie sind nicht wegen einer Straftat von einer örtlichen, staatlichen oder sonstigen Aufsichtsbehörde verurteilt worden.